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Führerschein - Entgegennahme bei Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein bei einer Behörde abgegeben werden. Falls das Fahrverbot vom Kreis Soest verhängt wurde, können Sie dies gebührenfrei beim Bürgerservice machen. Ist das Fahrverbot von einer auswärtigen Behörde verhängt worden, ist dies gegen eine Gebühr ebenfalls beim Bürgerservice möglich. Bitte reichen Sie auch unbedingt den Bußgeldbescheid mit ein!

Der Führerschein kann auf drei Wegen abgegeben werden:

  • Persönlich,
  • per Post,
  • per Einwurf in den Briefkasten des Kreises.

Der Briefkasten des Kreises Soest hängt vor dem Kreishaus rechts neben dem Haupteingang.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein wieder beim Bürgerservice abholen oder sie erhalten diesen auf dem Postweg per Einschreiben zurück. Falls das Fahrverbot eine auswärtige Behörde ausgesprochen hat, wird der Führerschein vom Kreis Soest an diese Behörde geschickt. Mit Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie den Führerschein dann von der auswärtigen Behörde per Post zurück.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides sind Sie innerhalb der Abgabefrist verpflichtet, Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Hinweise zur Abgabefrist finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid. Von diesem Zeitpunkt an darf in der Bundesrepublik Deutschland kein motorisiertes Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Ab welchem Tag beginnt die Frist zu laufen?

Das Fahrverbot wird mit dem Eingang Ihres Führerscheines bei der Kreisverwaltung Soest wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt an diesem Tag an zu laufen. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie den Führerschein bei einer auswärtigen Behörde abgeben, sofern diese zur Annahme des Führerscheins und zur Weiterleitung bereit ist. Eine Verpflichtung zur Annahme des Führerscheins besteht für andere Behörden nicht.

Wie gebe ich den Führerschein möglichst schnell ab?

Sofern Sie Ihren Führerschein möglichst schnell, das heißt noch vor Ablauf der Einspruchsfrist, abgeben möchten, können Sie die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Abgabe einer Rechtsmittelverzichtserklärung herbeiführen. Sobald die von Ihnen unterzeichnete Erklärung zusammen mit Ihrem Führerschein bei der Behörde eingeht, ist das Fahrverbot wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt am gleichen Tag an zu laufen.

Kosten

  • Gebührenfrei bei Fahrverboten der Kreisverwaltung Soest
  • 15,30 Euro bei Fahrverboten auswärtiger Behörden.

Sie können bar oder mit EC-Karte zahlen.

Notwendige Unterlagen

Bußgeldbescheid und Führerschein.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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