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Kfz-Zulassung

Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.

Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring 21-23, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten!

Bei einem Besuch der Zulassungsstelle sind Wartezeiten je nach Tageszeit nicht zu vermeiden, erfahrungsgemäß geringere Wartezeiten entstehen für Sie in der Zeit von 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr, sowie nachmittags. 

Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.

Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Im Zulassungsverfahren wird geprüft, ob das Fahrzeug den technischen Vorschriften der Fahrzeugzulassungsordnung und den ergänzenden Bestimmungen entspricht, ob der notwendige Versicherungsschutz besteht und welche Haltereintragungen in die Fahrzeugpapiere vorzunehmen sind.

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Dem Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.

  1. bei natürlichen Personen:

    Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener ordens- oder Künstlername, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters.

    Seit dem 01.03.2007 können Fahrzeuge nur noch auf den Hauptwohnsitz einer natürlichen Person zugelassen werden. 

  2. bei juristischen Personen (GmbH, KG AG, u.w.) und Behörden:

    Name oder Bezeichnung und Anschrift, Handelsregisterauszug;

  3. bei Vereinigungen und Einzelfirmen:

    benannter Vertreter mit den Angaben nach Nummer 1 und gegebenenfalls Name der Vereinigung. Der Name der Vereinigung ist entsprechend nachzuweisen. Bei einer GbR ist z.B. die Gewerbeanmeldung vorzulegen. 

Mit der Zulassung entsteht in aller Regel die Verpflichtung, Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Diese wird vom Finanzamt festgesetzt, die die notwendigen Daten auf automatisiertem Weg von der Zulassungsstelle erhält.

Abweichend vom üblichen Sprachgebrauch gibt es nicht nur „eine Zulassung“, sondern sehr unterschiedliche Zulassungsformen. Im Folgenden ist nur eine Auswahl dargestellt:

  • Saisonkennzeichen (Zulassung von Fahrzeugen nur für bestimmte Zeitabschnitte eines Jahres)
  • Kurzzeitkennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Internationale Zulassungen (bei der geplanten Ausfuhr eines Fahrzeuges)
  • Oldtimerkennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen

Kraftfahrzeuge werden nicht nur zugelassen, sondern auch außer Betrieb gesetzt. Auch diese Dienstleistung bieten wir in den Zulassungsstellen des Kreises Soest an.

Notwendige Unterlagen

Für die sehr verschiedenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen werden sehr unterschiedliche Unterlagen benötigt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Einzelbeschreibungen.

Übrigens: Wenn Sie die Zulassung eines Importfahrzeugs ohne deutschen Fahrzeugbrief beantragen wollen, sollten Sie vorab Kontakt mit Ihrer Zulassungsstelle aufnehmen, um in Ihrem speziellen Fall zu erfahren, welche Unterlagen hierfür notwendig sind. Die Darstellung der vielfältigen Unterschiede würde diesen Rahmen sprengen.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Elektronische Versicherungsbestätigung      [pdf, 354,31 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kfz-Zulassung - Zulassungsstelle Soest
Kfz-Zulassung - Zulassungsstelle Lippstadt
Kfz-Zulassung - BürgerService
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