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Kfz-Zulassung - Namens- oder Adressenänderungen

Ihr Name oder Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung I oder im Fahrzeugschein hat sich geändert? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Änderungen Ihrer Zulassungsstelle mitzuteilen und die entsprechenden Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vornehmen zu lassen.

Notwendige Unterlagen

Für die Änderung der Personalien müssen Sie vorlegen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
  • den geänderten/neuen Personalausweis (bzw. bei ausländischen Bürgern den Pass)

Als Bürger aus Geseke, Rüthen oder Warstein besteht für Sie die Möglichkeit, diese Dienstleistung in den jeweiligen Bürgerbüros der Stadt bzw. Gemeinde erledigen zu lassen.

Weitere Städte und Gemeinden werden diesen Beispielen in Kürze folgen.

 

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Namens- oder Adressenänderungen - Zulassungsstelle Soest
Namens- oder Adressenänderungen - Zulassungsstelle Lippstadt
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