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Liegenschaftskataster (Aktualisierung)

Durch die Übernahme sämtlicher Veränderungen an den Darstellungen und Beschreibungen der Flurstücke und Gebäude wird das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) ständig aktuell gehalten (= Fortführung des Liegenschaftskataster).

Fortführung des Liegenschaftskatasters

Typische Anlässe zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters sind

  • Vermessungen zur Teilung von Grundstücken
  • Gebäudeeinmessungen
  • Veränderungen an den Eigentümerangaben im Grundbuch

Das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) und das Grundbuch sind in Übereinstimmung zu halten.

Nach erfolgter Übernahme von Teilungsvermessungen und Gebäudeeinmessungen erhalten die betroffenen Eigentümer eine Mitteilung über die vorgenommenen Veränderungen im Liegenschaftskataster.

 

Kosten

  • Die Übernahme von Teilungsvermessungen in das Liegenschaftskataster ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der neu entstandenen Flurstücke sowie nach dem Bodenwert des Vermessungsgebietes.
  • Die Übernahme von Gebäudeeinmessungen und Grenzvermessungen in das Liegenschaftskataster sind kostenfrei.

     

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Gebührenordnung für die Kataster- und Vermessungsbehörden in NW (VermGebO NRW)

     

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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