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Ordensangelegenheiten und Ehrenzeichen

Die Landrätin des Kreises Soest händigt besonders verdienten Bürgerinnen und Bürgern im Auftrag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen das vom Bundespräsidenten verliehene Bundesverdienstkreuz aus.

Zuständig für die Abwicklung der Ordensangelegenheiten ist das Büro der Landrätin.


Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland im politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Bereich verliehen.

Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens kann jedermann an den Ministerpräsidenten des Landes NRW oder an die Staatskanzlei des Landes NRW richten, die die Landrätin dann auffordern, eine Stellungnahme zur Ordensanregung abzugeben. Ordensanregungen, die bei der Wohnortgemeinde oder direkt bei der Kreisverwaltung eingehen, werden mit einer entsprechenden Stellungnahme über die Bezirksregierung Münster an den Ministerpräsidenten des Landes weitergeleitet.

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Ordensstufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Erstauszeichnung mit dem Verdienstkreuz soll der Auszeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn neue auszeichnungswürdige Verdienste vorliegen, bzw. sich das Engagement seit der Erstauszeichnung im Ausmaß wesentlich gesteigert hat.

Notwendige Unterlagen

Für eine Ordensanregung sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten.

Die Ordensanregung sollte jedoch die auszeichnungswürdigen Verdienste des Vorgeschlagenen umfassend darstellen, um das anschließende Bearbeitungsverfahren zu beschleunigen. Folgende Angaben über die auszuzeichnende Person sollten gemacht werden:

  • Vorname und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl
  • Referenzpersonen / -Institutionen

Rechtsgrundlagen

  • Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
  • Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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