Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist eine Fachplanung für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Landschaft. Die Kreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Gebiet flächendeckend Landschaftspläne zu erstellen. Anschließend werden die Landschaftspläne durch den Kreistag nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren als Satzung erlassen. Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, d.h. alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.
Die Satzungstexte der jeweiligen Landschaftpläne, alle Entwicklungs- und Festsetzungskarten sowie Karten über die Jagd- und Angelnutzung finden Sie im PDF-Format weiter unten unter Formulare, Infos usw. am Ende dieser Seite.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die genauen Abgrenzungen und sämtliche Festsetzungen der bestehenden Landschaftspläne - und darüber hinaus auch alle anderen festgesetzten geschützten Teile von Natur- und Landschaft (Natur- und Landschaftsschutzgebiete usw.) - online zu betrachten. Nutzen Sie dazu das Geografische Informationssystem (GIS) des Kreises Soest.
Landschaftsplan IV „Welver" - Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die Entwurfsbearbeitung des Landschaftsplans IV „Welver" ist abgeschlossen. Im Rahmen der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung" kann sich jeder vom 13. Februar bis 16. März 2012 über den aktuellen Planungsstand informieren und bis zum 30. März Anregungen und Bedenken an die Kreisverwaltung richten. Als zusätzliches Informationsangebot finden folgende drei Bürgersprechtage im Rathaus der Gemeinde Welver statt:
- 28. Februar von 12 bis 17 Uhr
- 06. März von 12 bis 18 Uhr
- 07. März von 9 bis 12.30 Uhr
Planunterlagen Landschaftsplan (Entwurf zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung)
Bei der Bearbeitung des Landschaftsplans sind insbesondere die folgenden Vorgaben der Landesplanung und Grundlagendaten zu Natur und Landschaft zu beachten:
Planungsgrundlagen:
Gebietsentwicklungsplan BR 1996 (PDF)
Biotopkataster NRW (PDF)
Biotopkataster NRW - Objekte (ZIP)
Biotopverbundsystem (PDF)
Hochwasserschutz (PDF)
Weiteres Informationsmaterial:
Verfahrensablauf (PDF)
Schutzgebiete bestehend (PDF)
Satzungsbeschluss Landschaftsplan VI „Werl"
Der Landschaftsplan VI „Werl" befindet sich zurzeit in der Endphase der Aufstellung. Die öffentliche Auslegung nach § 27 c des Landschaftsgesetzes NW hat 2011 im April/Mai stattgefunden. Die während dieser Zeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Planentwurf sind bearbeitet und der Entwurf angepasst worden.
Sie haben die Möglichkeit die zum Satzungsbeschluss vorliegenden Planunterlagen im nachfolgenden PDF-Format einzusehen. Der Satzungsbeschluss ist für die Kreistagssitzung am 8.3.12 vorgesehen. Im Anschluss an den Satzungsbeschluss erfolgt das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung, sodass der Plan im Sommer 2012 Rechtskraft erlangen kann.
Planunterlagen Landschaftsplan VI „Werl"
- Satzungstext (PDF, 1,5 MB)
- Entwicklungskarte - hohe Auflösung (PDF, 84 MB)
- Entwicklungskarte - niedrige Auflösung (PDF, 1,5 MB)
- Festsetzungskarte - hohe Auflösung (PDF, 19,2 MB)
- Festsetzungskarte - niedrige Auflösung (PDF, 2,1 MB)
- Karte der nachrichtlichen Darstellung - hohe Auflösung (PDF, 82 MB)
- Karte der nachrichtlichen Darstellung - niedrige Auflösung (PDF, 1,1 MB)
- Umweltbericht (PDF 0,9 MB)
Rechtsgrundlagen
- Landschaftsgesetz NW (LG NW)
- Landschaftsschutzverordnung Arnsberger Wald
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen im Kreis Soest
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Richtlinie zum Schutz der natürlichen Lebensräume (FFH-Richtlinie 92/43/EWG)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Ulrich Kowatz
Telefon: 02921 30-2237
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: ulrich.kowatz@kreis-soest.de
-
Frau
Hildegard Stahn
Telefon: 02921 30-2235
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: hildegard.stahn@kreis-soest.de
-
Herr
Bastian Griesenbrock
Telefon: 02921 30-2242
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: bastian.griesenbrock@kreis-soest.de



