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Planung, Bau und Verwaltung der Kreisstraßen und Radwege

Verbesserung der Infrastruktur des Kreises Soest durch Planung, Bau und Instandhaltung der kreiseigenen Straßen, Brücken und Radwege unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einschließlich der Entschärfung von Gefahrenpunkten.

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen.

Das Netz der Kreisstraßen im Kreis Soest umfasst eine Länge von ca. 482 km und der Radwege von ca. 88 km.

Ziel ist es, die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und den Verkehrsfluss zu optimieren.

Planung:

  • Planung von kreiseigenen Straßen- und Radwegebaumaßnahmen einschließlich der damit verbundenen Vermessungen, Geländeaufnahmen und Planfeststellungsverfahren sowie Gemeinschaftsplanungen mit Städten und Gemeinden
  • Planungskoordinierung mit Versorgungsträgern und Trägern öffentlicher Belange
  • Anmeldung der Baumaßnahmen und Beantragung für Bezuschussung durch die Bezirksregierung Arnsberg
  • Pflege der Straßendatenbank

Straßen- und Brückenbau:

  • Abwicklung der einzelnen Bauvorhaben des Kreises Soest wie Straßen, Brücken und Radwege durch Ausschreibung, Bauleitung, -überwachung und fachtechnische Prüfung
  • Entschärfung von Gefahrenpunkten
  • Durchführung von Verkehrsmessungen und Verkehrszählungen

Straßenverwaltung:

  • Abwicklung des Grunderwerbs für die Baumaßnahmen
  • Abrechnung und Beantragung der Fördermittel bei der Bezirksregierung
  • Abschließen von Nutzungsverträgen und Erteilungen von Sondernutzungserlaubnissen an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten
    - Mitbenutzung durch Versorgungsträger
  • Widmung - Umstufung - Stellungnahme zu straßenrechtlichen Angelegenheiten

Kosten

Für die Sondernutzungen an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren nach der Satzung des Kreises Soest über die Erhebung von Gebühren für Bauleitung, Straßenbau und Sondernutzungen an Kreisstraßen erhoben.

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
  • Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land NRW
  • Satzung des Kreises Soest über die Erhebung von Gebühren für Bauleitung, Straßenbau und Sondernutzungen an Kreisstraßen vom 25.02.1999, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Euro-Anpassungssatzung vom 01.01.2002
  • Sonstige Vorschriften und Richtlinien für Straßenbau und Verkehr


Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kreisstraßen - Abteilungsleitung
Kreisstraßen - Straßen- und Brückenbau
Kreisstraßen - Verwaltung
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