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Schüler- und Elternangelegenheiten

Das Schulamt für den Kreis Soest als untere Landesbehörde übt die Aufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis aus.

Es gliedert sich in einen schulfachlichen und in einen verwaltungsfachlichen Dienstbereich.

Zum schulfachlichen Bereich gehören die pädagogischen und unterrichtsfachlichen Angelegenheiten sowie die schul- und unterrichtsorganisatorischen Aufgaben. Diese Aufgaben werden von den Schulaufsichtsbeamten wahrgenommen.

Die Verwaltungsangelegenheiten werden von den Sachbearbeitern der Schulaufsicht bearbeitet. Zu diesem Dienstbereich gehören Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an den Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Soest und die Bearbeitung von besonderen Schulpflicht- und Schulbesuchsangelegenheiten.

Bei sämtlichen Schulangelegenheiten sind erste Ansprechpartner die LehrerInnnen bzw. die SchulleiterInnen in den Schulen.

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz,

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Schüler- und Elternangelegenheiten - Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
Schüler- und Elternangelegenheiten - muttersprachlicher Ergänzungsunterricht, Haus- und Sonderunterricht
Schüler- und Elternangelegenheiten - Schulrechtliche Grundsatzfragen
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