Kfz-Zulassung - Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter
Sie wollen ein vorübergehend stillgelegtes bzw. außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit SO-Kennzeichen auf den bisherigen Halter wiederzulassen.
Notwendige Unterlagen
Für die Wiederzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung II bzw. den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung I (mit Abmeldevermerk) bzw. die Abmeldebescheinigung, außer das Fahrzeug wurde vor dem 10. Oktober 2005 abgemeldet
- die gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als 3 Jahre sind
- eine elektronische Versicherungbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- evtl. vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen bei der Abmeldung für die Wiederzulassung auf den bisherigen Halter reserviert wurde
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
- eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
- eine ausgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
- bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungs-berechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
- bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe
Bei einem vom Wohnort des Halters abweichenden Standort des Fahrzeuges ist ein Nachweis (Gewerbeanmeldung o. ä.) in Kopie vorzulegen.
Elektronische Versicherungsbestätigung
[pdf, 354,31 Kilobyte]
Antrag Kfz-Zulassung (Antrag, Vollmacht, Lastschrift)
[pdf, 15,15 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007
[pdf, 14,35 Kilobyte]
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - Zulassungsstelle Soest
-
Zentrale Kfz-Info Soest
Telefon: 02921 30-2794
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: zulassungsstelle-soest@kreis-soest.de
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - Zulassungsstelle Lippstadt
-
Zentrale Kfz-Info Lippstadt
Telefon: 02921 30-3610
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: zulassungsstelle-lippstadt@kreis-soest.de
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - BürgerService
-
Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de
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