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Kfz-Zulassung - Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter

Sie wollen ein vorübergehend stillgelegtes bzw. außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit SO-Kennzeichen auf den bisherigen Halter wiederzulassen.

Notwendige Unterlagen

Für die Wiederzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung II bzw. den Fahrzeugbrief
  • die Zulassungsbescheinigung I (mit Abmeldevermerk) bzw. die Abmeldebescheinigung, außer das Fahrzeug wurde vor dem 10. Oktober 2005 abgemeldet
  • die gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als 3 Jahre sind
  • eine elektronische Versicherungbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • evtl. vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen bei der Abmeldung für die Wiederzulassung auf den bisherigen Halter reserviert wurde 
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
  • eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
  • eine ausgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungs-berechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
  • bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe

Bei einem vom Wohnort des Halters abweichenden Standort des Fahrzeuges ist ein Nachweis (Gewerbeanmeldung o. ä.) in Kopie vorzulegen.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Elektronische Versicherungsbestätigung      [pdf, 354,31 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - Zulassungsstelle Soest
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - Zulassungsstelle Lippstadt
Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter - BürgerService
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