Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Im Gesetz über den ÖPNV in NRW werden alle Kreise und kreisfreien Städte sowie Zweckverbände als planungspflichtige Aufgabenträger des ÖPNV verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen.
Der Nahverkehrsplan des Kreises Soest definiert den Rahmen und die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreis Soest. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Nahverkehrsplanung
Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Niveau des ÖPNV im Kreis Soest zu halten und auszubauen. Gleichzeitig integriert und harmonisiert der Nahverkehrsplan die unterschiedlichen Aktivitäten von Kreis, Städten und Gemeinden zum Wohle eines lückenlosen ÖPNV-Angebotes für die Bevölkerung.
Auf diese Weise wird die Mobilität der Bevölkerung sichergestellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Kreis Soest werden erhalten bzw. verbessert.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Dr.
Jürgen Wutschka
Telefon: 02921 30-2270
Telefax: 02921 30-2951
E-Mail: juergen.wutschka@kreis-soest.de
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Herr
Gunnar Wolters
Telefon: 02921 30-2272
Telefax: 02921 30-2951
E-Mail: gunnar.wolters@kreis-soest.de
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Frau
Juliane Hopp
Telefon: 02921 30-3282
Telefax: 02921 30-2951
E-Mail: juliane.hopp@kreis-soest.de



