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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV

Im Gesetz über den ÖPNV in NRW werden alle Kreise und kreisfreien Städte sowie Zweckverbände als planungspflichtige Aufgabenträger des ÖPNV verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen.

Der Nahverkehrsplan des Kreises Soest definiert den Rahmen und die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreis Soest. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Nahverkehrsplanung

Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Niveau des ÖPNV im Kreis Soest zu halten und auszubauen. Gleichzeitig integriert und harmonisiert der Nahverkehrsplan die unterschiedlichen Aktivitäten von Kreis, Städten und Gemeinden zum Wohle eines lückenlosen ÖPNV-Angebotes für die Bevölkerung.

Auf diese Weise wird die Mobilität der Bevölkerung sichergestellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Kreis Soest werden erhalten bzw. verbessert.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Herr Dr. Jürgen Wutschka
    Telefon: 02921 / 30-2270
    Telefax: 02921 / 30-2951
    E-Mail: juergen.wutschka@kreis-soest.de


  • Frau Martina Meyer
    Telefon: 02921 / 30-2272
    Telefax: 02921 / 30-2951
    E-Mail: martina.meyer@kreis-soest.de


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