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Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition.

Wenn Sie eine Waffe erwerben oder besitzen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis, die in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt wird. Sie wird Ihnen von der Kreispolizeibehörde Soest erteilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Soest haben.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/innen.

Was ändert sich für mich durch die Neufassung des Waffengesetzes vom 1.4.2003 ?

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?

Sie müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen sowie
  • die erforderliche Sachkunde und
  • ein Bedürfnis nachweisen.

Wie kann ich ein Bedürfnis nachweisen?

Sie müssen der Behörde gegenüber nachweisen, dass die Waffen oder Munition für den beantragten Zweck unbedingt erforderlich sind. Dies ist in bestimmten Grenzen regelmäßig der Fall, wenn Sie

  • Inhaber eines gültigen Jagdscheines sind oder
  • als Sportschütze Mitglied eines Schießsportvereins sind, der einem anerkannten Schießsportverband angehört.
  • Wenn Sie Waffen oder Munition sammeln wollen, sind das Erlaubnisverfahren und der Be-dürfnisnachweis sehr schwierig und aufwändig, da Sie nachweisen müssen (ggf. durch ein Gutachten), dass das angestrebte Sammelthema kulturhistorisch bedeutsam und somit erhaltens- und sammelnswert ist.

Was muss ich beachten, wenn ich Waffen geerbt habe?

Im Falle einer Erbschaft von Waffen ist es sinnvoll, mit der für Sie zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen. Die unten genannten Ansprechpartner/innen stehen Ihnen für eine Beratung gern zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Antragstellung, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, etc.

Da aber auch bei der Übernahme von Waffen im Wege der Erbfolge bestimmte Fristen zu beachten sind, ist es wichtig, dass Sie sich möglichst früh bei der Behörde melden. Grundsätzlich ist die Übernahme der Waffen spätestens 1 Monat nach der Annahme des Erbes zu beantragen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der beantragten Waffenbesitzkarte und der Anzahl der einzutragenden Waffen.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
  • Jäger müssen noch einen gültigen Jagdschein vorlegen,
  • Sportschützen einen Bedürfnis- und einen Sachkundenachweis erbringen.

In allen anderen Fällen erkundigen Sie sich bitte bei den unten genannten Ansprechpartner/innen, welche Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Merkblatt zur Änderung des Waffengesetzes      [pdf, 9,74 Kilobyte]
Erlaubnis nach dem Waffengesetz (Antrag)      [pdf, 192,18 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Waffenbesitzkarte
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