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Kleiner Waffenschein

Sie benötigen einen kleinen Waffenschein, um Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit einem PTB-Zeichen und Nummer im Kreis gekennzeichnet sind, führen zu dürfen.

Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe, die mit einem PTB-Zeichen und Nummer im Kreis gekennzeichnet ist, führen, d. h. außerhalb Ihrer Wohnung, Ihrer Geschäftsräume oder Ihres befriedeten Besitztums mitnehmen wollen, benötigen Sie einen kleinen Waffenschein.

Bitte beachten Sie, dass es auch mit kleinem Waffenschein nicht erlaubt ist, eine solche Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußball-spiele, Jahrmärkte etc.) zu führen.

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie auch nicht dazu, mit der Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder eines Schießstandes zu schießen (Ausnahme: Fälle der Notwehr und des Notstandes).

Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins ist, dass Sie

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen.

Der kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt.

Kosten

Für die Erteilung des kleinen Waffenscheins wird eine Gebühr in Höhe von 55 EUR erhoben.

 

Notwendige Unterlagen

Antragsformular

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Kleiner Waffenschein (Antrag)      [pdf, 49,51 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kleiner Waffenschein
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