Jugendleitercard (JULEICA)
- Legitimation der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Vergünstigungen bei diversen Eintritten, Fahrpreisen, etc.
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus.
Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die heutigen Ansprüchen genügt, kommen die Obersten Landesjugendbehörden überein, den bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweis durch eine bundeseinheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zu ersetzen.
Kriterien für Antragsteller und Inhaber einer JuleiCa sind:
- Voraussetzung sind qualitative pädagogische Schulungen
- Voraussetzung ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung
- Voraussetzung ist eine aktive Tätigkeit in der Jugendarbeit
- die Inhaber können Vergünstigungen in Anspruch nehmen
- die JuleiCa muss alle 2 Jahre neu beantragt werden
- die JuleiCa ist für den Antragsteller kostenfrei
Der Antrag für die JuleiCa wird maschinell erstellt und zur Vervollständigung mit Unterschriften und Passfoto an den Antragsteller übersandt.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift des Antragstellers
- Name und Anschrift des Trägers, bei dem die Jugendarbeit geleistet wird
Nach der Herstellung der JuleiCa als Kunststoffkarte im Scheckkartenformat durch ein spezielles Unternehmen wird sie per Post zugestellt.
Hinweis:
Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit zur Erlangung der Juleica werden durch die Jugendarbeit angeboten. Auskunft darüber und über Angebote anderer Träger können bei dem Ansprechpartner eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.juleica.de.
Um die JuleiCa attraktiver zu gestalten, sucht der Kreisjugendring Soest auch unter den Geschäftsleuten Kooperationspartner, die bereit sind, den Inhabern der JuleiCa Vergünstigungen zu gewähren. Als Gegenleistung nimmt der Kreis Soest die Kooperationspartner in die Liste der JuleiCa-Förderer im Internet auf. Weitere Informationen finden Sie hier.



