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Förderung ÖPNV

Der Kreis Soest gewährt für den straßengebundenen ÖPNV Zuwendungen zur Steigerung der Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Damit möchte er folgende Ziele erreichen:

  • Einen attraktiven und fahrgastfreundlichen ÖPNV,
  • den Erhalt und die Verbesserung des Angebots,
  • das Erreichen von Umwelt- und Klimaschutzzielen,
  • und die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am ÖPNV.

Hierfür gewährt der Kreis Soest den Verkehrsunternehmen Zuschüsse und schafft damit Anreize, die oben genannten Ziele zu erreichen.  Außerdem ist der Kreis Soest zuständig für die Erstattung von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr.

Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV

Im ÖPNV tätige Unternehmen können Zuwendungen für folgende Investitionen beantragen:

  • Förderung von Qualitätsstandards von Fahrzeugen
  • Förderung von „jungen‘" Fahrzeugen
  • Servicequalität.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist die „Förderrichtlinie des Kreises Soest zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge und Servicequalität im ÖPNV gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW" vom 24. Oktober 2011.

Erstattung von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr

Bus-Verkehrsunternehmen können außerdem einen Ausgleich für ungedeckte Kosten im Ausbildungsverkehr - also z.B. für den Transport von Schülerinnen und Schülern - beantragen. Voraussetzung für den Ausgleich ist, dass die Verkehrsunternehmen rabattierte Fahrtickets im Ausbildungsverkehr anbieten. Gesetzliche Grundlage ist hier § 11a ÖPNVG NRW.

Rechtsgrundlagen

  • ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
  • PBefG - Personenbeförderungsgesetz
  • Verordnung (EG) Nr. 1370/2001 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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