Geschützte Biotope im Kreis Soest
Das Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in § 62 vor, besondere Biotope Kraft Gesetz unter Schutz zu stellen. Die Kartierung dieser Biotope für den Kreis Soest durch die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz liegt vor.
Sie haben als eventuell betroffener Grundstückseigentümer die Möglichkeit, sich hier zu informieren. Über den folgenden Link können Sie feststellen, ob sich auf Ihren Eigentumsflächen ein vorgeschlagenes gesetzlich geschütztes Biotop befindet:
Link zur Biotopkartierung der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Ein Merkblatt über »Geschützte Biotope« liegt unter Formulare/Infos als PDF-Dokument zum Download bereit.
Rechtsgrundlagen
§ 62 Landschaftsgesetz
Geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz
[pdf, 337,8 Kilobyte]



