Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Infektionen
Unsere Angebote während der Sprechstunden sind
- Anonyme und kostenlose Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen
- Anonyme und kostenlose Untersuchung auf HIV/AIDS und Syphilis (Lues)
- Anonyme und kostenpflichtige Untersuchungen auf Hepatitis
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Dienstag | 10 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 14 - 17 Uhr |
Gynäkologische Sprechstunde
Das Gesundheitsamt bietet zusätzlich seit Mai 2007 in Soest zweimal im Monat eine gynäkologische Sprechstunde für Frauen an, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Oft arbeiten diese Frauen als Prostituierte, Sexarbeiterinnen, Pornodarstellerinnen oder als erotische Massage-Anbieterinnen.
In der gynäkologischen Sprechstunde können sich diese Frauen und ihre Partner mittwochs nachmittags - nach Vereinbarung - zumeist in der Zeit von 14:30 - 17:00 Uhr anonym und freiwillig auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen lassen. Untersuchungen sind in Abständen von drei bis vier Monaten sinnvoll.
Für die Terminvergabe rufen Sie bitte Heike Weitenkamp (Handy: 0151 14532104) oder Karola Born an. Hier erfahren Sie auch, wann die nächste Sprechstunde angeboten wird und welcher Unersuchungstermin noch frei ist.
Die Untersuchung kostet 26 Euro. Darin sind ärztliche Leistungen - pro Jahr auch eine Gebärmutterhalskrebsuntersuchung - und Laborkosten enthalten. Die präventive Diagnostik umfasst folgende Infektionen: HIV, Syphilis, Hepatitis A, B, C, Herpes genitalis, Feigwarzen, Pilze, Trichomonaden, bakterielle Vaginosen, Chlamydien sowie Gonorrhoe. Bei Angaben von Beschwerden wird die Diagnostik entsprechend erweitert.
In Deutschland gibt es keine Untersuchungspflicht, sondern nur ein freiwilliges Untersuchungsangebot. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass die während der Sprechstunden oder im Rahmen der aufsuchenden Arbeit gewonnen Informationen absolut vertraulich behandelt werden!
Selbstverständlich können sich die Damen auch auf Privatrezept (z.B. auf den Namen „Beate Müller, geb. 1.3.1988") die Anti-Baby-Pille oder die „Pille-danach" verschreiben lassen. Wir bieten Ihnen auch gegen eine Aufwandsentschädigung eine Kombinations-Impfung gegen Hepatitis A und B an. Für Damen aus anderen Ländern, die nicht so gut deutsch verstehen, haben wir entsprechende Infoblätter in vielen Sprachen.
Was heißt STD und STI?
Sexuell übertragbare Krankheiten und sexuell übertragbare Infektionen werden oft englisch abgekürzt. STD steht für: sexually transmitted diseases (= sexuell übertragbare Krankheiten) und STI bedeutet sexually transmitted infections (= sexuell übertragbare Infektionen). Zu ihnen zählen die so genannten klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis (Lues), Tripper (Gonorrhoe), Ulcus molle, Lympho-granuloma inguinale, sowie Trichomoniasis, Pilzinfektionen und unspezifische Genitalentzündungen (Urethritis, Vulvovaginitis bzw. Zervizitis). Auch die häufig asymptomatisch verlaufenden Chlamydieninfektionen, Infektionen mit Herpes Viren, Papillomaviren (Genitalwarzen) und Hepatitis B Viren gehören zu den STDs, im weiteren Sinne auch Scabies (Krätze) und Filzlausbefall.
Prostitution im Kreisgebiet
Die Damen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, arbeiten an verschiedenen Arbeitsorten wie privaten Clubs, Bars, Swingertreffs, Table-Dance-Bars, Sauna- oder Massageclubs, aber auch in Wohnungen oder Wohnwagen. Sie bieten Ihre Dienste regelmäßig im Anzeigenteil der lokalen Zeitungen und im Internet an. Im Kreis Soest arbeiten zeitgleich zwischen 50 und 70 Damen und einige Männer. Zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamts besuchen die Arbeitsorte regelmäßig, um anonym über sexuell übertragbare Infektionen vor Ort aufzuklären und auf das anonyme Untersuchungsangebot im Gesundheitsamt hinzuweisen.
Links zum Thema "Sexuell übertragbare Infektionen"
www.bzga.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.rki.de des Robert Koch-Instituts: Infektionskrankheiten A-Z/ sexuell übertragbare Erkrankungen
www.sexsicher.de von verschiedenen Fachleuten zu sexuell übertragbaren Infektionen
www.busd.de des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e.V.
www.dstdg.de der Deutschen STD-Gesellschaft
www.bmgs.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit
www.services4sexworkers.eu Infos für Prostituierte
www.tampep.eu des renomierten Instituts zu Prostitution in Europa
Rechtsgrundlagen
Seit dem 17. Dezember 1997 ist die Aufklärung und Beratung über übertragbare Krankheiten im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 9 ÖGDG) eine Pflichtaufgabe der unteren Gesundheitsbehörde.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 19 IfSG v. 1.1.2001) ist dem öffentlichen Gesundheits¬dienst (ÖGD) vorgeschrieben, seine Beratungs- und Untersuchungsangebote zu allen sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV auszuweiten und zwar für alle Bevölkerungsteile, die von STIs betroffen sein können. Nach § 3 IfSG ist die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten eine öffentliche Aufgabe.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Karola Born
Telefon: 02921 30-2152
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: karola.born@kreis-soest.de



