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Kfz-Zulassung - Ersatz von Fahrzeugpapieren

Sie stellen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II bzw. des Fahrzeugscheines und/oder –briefes fest und wollen hierfür Ersatz beantragen.

Grundsätzlich wird in diesem Fall eine Eidesstattliche Versicherung entgegengenommen, es sei denn, Sie legen im Falle eines Diebstahls eine Diebstahlsanzeige der deutschen Kriminalpolizei vor. Die Eidesstattliche Versicherung kann vom Halter bzw. von demjenigen abgegeben werden, der eidesstattliche Angaben zum Verlust machen kann (z.B. Fahrer eines Firmenfahrzeugs). Eine Bevollmächtigung für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist grds. nicht möglich.

Notwendige Unterlagen

Mitzubringen sind hierfür:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • das jeweils noch vorhandene Zulassungsdokument, das nicht abhanden gekommen ist
  • ein Eigentumsnachweis bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes, wenn Antragsteller nicht der Halter ist
  • der gültige Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) bei Verlust des Fahrzeugscheines
  • bei finanzierten Fahrzeugen mit
    • einer verlustigen Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusätzlich eine Bestätigung der zuständigen Bank benötigt, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II dort befindet bzw. dass gegen die Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Bedenken bestehen
    • einem verlustigen Fahrzeugschein wird zusätzlich der Fahrzeugbrief von der Bank benötigt

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Ersatz von Fahrzeugpapieren - Zulassungsstelle Soest
Ersatz von Fahrzeugpapieren - Zulassungsstelle Lippstadt
Ersatz von Fahrzeugpapieren - BürgerService
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