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Mietwagengenehmigung


Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen sind.

Grundsätzlich ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Person genehmigungspflichtig und unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.

Die Mietwagengenehmigung kann dem Unternehmer für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt werden. Für Neubewerber gilt eine kürzere Geltungsdauer.

Genehmigungen für den Linienverkehr und sonstige Verkehrsarten mit Kraftomnibussen müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden.

Kosten

Für das erste Fahrzeug: 60,00 EUR

Jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren: 30,00 EUR

Notwendige Unterlagen

Für das antragsstellende Unternehmen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Antragsformular
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
  • Nachweis der VertretungsberechtigungNachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate) von

- Finanzamt
- Stadt / Gemeinde
- Träger der Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft

  • Fahrzeugbezogene Nachweise

Rechtsgrundlagen

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Mietwagengenehmigung

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