Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Hierzu zählt nicht Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmers (Werkverkehr). Um Güterkraftverkehr betreiben zu dürfen, bedarf es einer
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: Güterbeförderung in Deutschland, oder einer
- Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz/EG-Lizenz: Güterbeförderung in Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft).
Erteilungsvoraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Güterkraftverkehrgeschäfte bestellte Personen
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers und
- fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person
Bezüglich der vorgenannten Voraussetzungen ist – kurz dargestellt – unter anderem zu beachten:
Zuverlässigkeit
Das Unternehmen und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person müssen zuverlässig sein. Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit sind z.B.
- eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften,
- schwere Verstöße, z.B. gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen.
Finanzielle Leitungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist in der Regel zu verneinen, wenn
- die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet sind,
- das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmers weniger betragen als 9.000,00 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5.000,00 EUR für jedes weitere Fahrzeug.
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird durch eine Prüfung festgestellt oder kann durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden. Sie kann auch durch eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, das Güterkraftverkehr betreibt. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Gültigkeitsdauer
- Die Erlaubnis wird einem Unternehmen für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Eine Erlaubnis, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, wird danach zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.
- Die Gemeinschaftslizenz wird einem Unternehmer für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie kann jeweils für denselben Zeitraum erneut beantragt werden.
Kosten
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: 220 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung: 60 Euro
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz: 220 Euro
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift: 60 Euro
Notwendige Unterlagen
Für das antragsstellende Unternehmen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis (Nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) von
- Finanzamt
- Stadt/Gemeinde
- Träger der Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr
Thomas Schütte
Telefon: 02921 30-2538
Telefax: 02921 30-2723
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de
-
Frau
Claudia Nolte
Telefon: 02921 30-2442
Telefax: 02921 30-2740
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de
-
Frau
Barbara Bussmann
Telefon: 02921 30-2507
Telefax: 02921 30-2739
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de
-
Frau
Ines Kwiaton
Telefon: 02921 30-2443
Telefax: 02921 30-2773
E-Mail: gueterverkehr@kreis-soest.de



