Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
- dieses Kind betreut und erzieht
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und eine Freizügigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der monatliche Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1800.- €, der Mindestbetrag 300.- €.
Ein Elternteil kann das Elterngeld maximal für 12 Lebensmonate beanspruchen, unter bestimmten Voraussetzungen können 2 weitere Lebensmonate an den Partner gewährt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Elterngeld unter www.elterngeld.nrw.de online zu beantragen, oder nutzen Sie das Formular »Antrag auf Elterngeld« (s.u.).
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Annette Freiböhle
Telefon: 02921 30-3452
Telefax: 02921 30-3450
E-Mail: annette.freiboehle@kreis-soest.de
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Frau
Andrea Kuhnt
Telefon: 02921 30-2053
Telefax: 02921 30-3450
E-Mail: andrea.kuhnt@kreis-soest.de
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Frau
Michaela Rüschenbaum
Telefon: 02921 30-3452
Telefax: 02921 30-3450
E-Mail: michaela.rueschenbaum@kreis-soest.de
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Frau
Ulrike Schulte
Telefon: 02921 30-2053
Telefax: 02921 -3450
E-Mail: ulrike.schulte@kreis-soest.de
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Herr
Holger Scholz
Telefon: 02921 30-2058
Telefax: 02921 30-3450
E-Mail: holger.scholz@kreis-soest.de



