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Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen


Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz.

In der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz werden folgende Anlagen bearbeitet:

  • Abfallbehandlungsanlagen
  • Kompostierungsanlagen
  • Autowracklagerplätze
  • Schrottplätze
  • Zwischenläger/Lagerplätze für Metall-Abfälle

Ansprechpartner für alle sonstigen genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Soest ist die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz.

Kosten

Für die Genehmigung von Anlagen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

Rechtsgrundlagen

Bundesimmissionsschutz-Gesetz

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • Herr Klaus Volmer
    Telefon: 02921 / 30-2201
    Telefax: 02921 / 30-2386
    E-Mail: klaus.volmer@kreis-soest.de


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