Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz.
In der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz werden folgende Anlagen bearbeitet:
- Abfallbehandlungsanlagen
- Kompostierungsanlagen
- Autowracklagerplätze
- Schrottplätze
- Zwischenläger/Lagerplätze für Metall-Abfälle
Ansprechpartner für alle sonstigen genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Soest ist die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz.
Kosten
Für die Genehmigung von Anlagen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Rechtsgrundlagen
Bundesimmissionsschutz-Gesetz
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen
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Herr
Klaus Volmer
Telefon: 02921 30-2201
Telefax: 02921 30-2386
E-Mail: klaus.volmer@kreis-soest.de



