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Schwerbehindertenangelegenheiten (ehem. Versorgungsamt)

Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in NRW zum 1.1.2008 aufgelöst worden; den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts übertragen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung  der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales der Kreisverwaltung Soest stellen müssen.

Verwiesen wird hierbei auf die Internetseite der Bezirksregierung Münster, die ausführlich über das Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung informiert und hinreicht bis zu den Antragsvordrucken sowie die Möglichkeit, einen Schwerbehinderten-Antrag online zu stellen. Klicken Sie dazu auf die folgenden Links:

Wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner für die Schwerbehindertenangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Schwerbehindertenangelegenheiten
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