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Immissionsschutz - Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz

Wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen übernehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes am 1. Januar 2008 die Kreise und kreisfreien Städte. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Landwirtschaft, Nahrungsmittelverarbeitung, Energie (einschl. Biogasanlagen und Windkraftanlagen). Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Anliegen in der Zuständigkeit des Kreises Soest

  • Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes–Immissionsschutzgesetzes
  • Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes–Immissionsschutzgesetzes
  • Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinn von § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren

Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz.

Antrag per Post stellen

Einen Antrag können Sie entweder auf dem Postweg oder digital stellen. Für den Postweg stehen Ihnen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung. 

Antrag digital genehmigen lassen

Der Kreis Soest hat als erste Kommune in Deutschland für Unternehmen und beruflich im Bereich Immissionsschutz tätige Fachleute ein vollständig elektronisches Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes entwickelt. Das Projekt wurde finanziell zu 60 Prozent vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Grund für die Entwicklung des neuen Verfahrens war der vielfach von der Wirtschaft an das Ministerium gerichtete Wunsch, das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu digitalisieren.

Der Kreis hatte bereits mit seinem „Integrierten Bauportal" Erfahrungen bei der Entwicklung von kommunalen E-Governmententwicklung gesammelt - da lag es nahe, auch dieses neue Projekt zu pilotieren - also von Anfang bis Ende zu entwickeln.

Anleitung „Digitale Antragstellung"


Das Verfahren ermöglicht es dem Anwender oder der Anwenderin, seinen Antrag ohne zusätzliche Software zu stellen. Folgende Schritte müssen durchlaufen werden:

  • Antrag im PDF-Format im Internet aufrufen, ausfüllen und mit einem Klick absenden.
  • In einem zweiten Schritt können Anhänge wie Pläne, Beschreibungen und die unten auf dieser Internetseite angebotenen Formulare mit angehängt werden.
  • Als dritter Schritt signiert der Nutzer mit Hilfe eines Kartenlesegerätes und einer digitalen Signaturkarte seinen Antrag. Das Dokument ist damit rechtsgültig unterschrieben wie ein herkömmlicher Brief.
  • Im letzten Schritt erhält der Anwender oder die Anwenderin eine Quittung, also einen Beleg, seine Unterlagen eingereicht zu haben. Ähnlich dem "Einschreiben mit Rückschein" ist damit beweisbar, dass eine Nachricht den Empfänger erreicht hat und wann das Dokument zugegangen ist.

Weitere Informationen finden Sie in der "Anleitung für Anträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit elektronischer Signatur".

Übermittelt werden die Dokumente über das OSCI-Transport-Protokoll. Dieses Protokoll wurde speziell für Anwendungen im Bereich E-Government entwickelt und ist deshalb besonders sicher.

Technische Voraussetzungen

Um einen Antrag elektronisch stellen zu können. benötigten Sie einen Internetzugang sowie ein Kartenlesegerät und eine gültige Signaturkarte. Ein Kartenlesegerät kostet je nach Funktionsweise ca. 60 bis 120,00 EUR. Bei der Signaturkarte ist grundsätzlich die

einfachste und damit kostengünstigste Variante ausreichend, mit der jeweils ein Dokument signiert werden kann. Bei den umfangreichen  Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz empfiehlt sich eine Signaturkarte, mit der bis zu 100 Dokumente gleichzeitig signiert werden können. So eine Karte kostet etwa 100 Euro pro Jahr. 

Öffentlich bekannt gegebene Genehmigungsbescheide

Kosten

Für bestimmte Handlungen aufgrund der vorgenannten Gesetze fällt eine Gebühr an. Deren Höhe richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Rechtsgrundlagen

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Rechtsverordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Landes-Immissionsschutzgesetz

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Immissionsschutz - zuständig für Stadt Lippstadt, Stadt Geseke
Immissionsschutz - zuständig für Stadt Werl, Gemeinde Anröchte, Gemeinde Bad Sassendorf
Immissionsschutz - zuständig für Stadt Soest, Gemeinde Ense, Gemeinde Möhnesee, Gemeinde Wickede
Immissionsschutz - zuständig für Stadt Rüthen
Immissionsschutz - zuständig für Stadt Erwitte, Gemeinde Lippetal, Gemeinde Welver
Immissionsschutz - zuständig für Stadt Warstein
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