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Baugenehmigungen

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung.

Der Kreis Soest ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl - für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).

Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Vollständigkeit der Anträge und Abschluss des Beteiligungsverfahrens.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Kosten

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50 EUR, werden nach den Baukosten ermittelt.

Beispielberechnung Einfamilienhaus:
Umbauter Raum 1000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus 101 EUR/m³
Rohbausumme: 1000 m³ * 101 EUR = 101.000 EUR

Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500 EUR aufgerundeten Rohbausumme.
101.000 * 6/1000 = 606 EUR
> Gebühr ist auf 0,50 EUR abzurunden!

Notwendige Unterlagen

  • Vordruck Bauantrag
  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebs-beschreibung,
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
  • Artenschutzprüfung

Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührenkatalog

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
8. Baubroschüre Kreis Soest      [pdf, 18.080,61 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Bezirk Geseke, Rüthen
Bezirk Erwitte, Anröchte
Bezirk Lippetal, Welver
Bad Sassendorf, Große Sonderbauten (Bad Sassendorf, Ense, Rüthen, Welver, Wickede)
Bezirk Wickede, Ense
Möhnesee, Große Sonderbauten (Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee)
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