Gesundheitsberichterstattung
Gemäß § 6 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Gesundheitsberichterstattung eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörde.
Die Abteilung »Gesundheit« des Kreises Soest erstellt seit dem Jahr 2000 einen Gesundheitsbericht.
Seit 2007/2008 besteht die Gesundheitsberichterstattung des Kreises Soest aus zwei Teilen - einem Basisbericht und einem Spezialbericht. Der Basisbericht hat eine Monitoring-Funktion für die Gesamtbevölkerung. Er enthält Angaben zur Situation der gesamten Bevölkerung im Kreisgebiet und beschränkt sich auf Daten zur Demographie, zur sozialen Lage, zum Gesundheitszustand und zu Umweltbelastungen. Der Spezialbericht hat die Aufgabe, sich vertiefend mit einer eingegrenzten gesundheitlichen Problematik oder mit einer bestimmten Teilgruppe und deren gesundheitlichen Situation zu befassen.



