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Wahlen: Kreistagswahl

Grafik Wappen des Kreises Soest

Das Grundgesetz schreibt für jeden Kreis eine gewählte Volksvertretung vor, den Kreistag. Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Alle fünf Jahre wählen die Bürger des Kreises Soest ihre Vertreter in den Kreistag. Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden voraussichtlich 2014 statt.  

Die Kreistagswahl ist eine Mischung aus Personen- und Listenwahl. Die Hälfte der Kreistagsmitglieder wird direkt durch einfache Mehrheit in Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte wird über den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten ermittelt.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Wahlgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. In besonders geregelten Fällen besteht das Wahlrecht nicht (bestimmte Fälle der Betreuung, gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).

 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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