Überwachung von Trinkwasser
Der größte Teil der Bevölkerung im Kreisgebiet wird von neun öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen mit gutem Trinkwasser versorgt. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität sowie alle der Wasserversorgung dienenden technischen Anlagen und Einrichtungen.
Gesetzliche Grundlage ist die Trinkwasserverordnung. Die Qualitäten der Trinkwässer sind aufgrund der unterschiedlichen Herkunft nicht gleich, erfüllen aber in allen Fällen die gesetzlichen Vorgaben. Die genaue Trinkwasserqualität können Sie bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen erfahren. Über die gesundheitliche Bedeutung der verschiedenen Wasserinhaltsstoffe, wie beispielsweise Salze oder Mineralien, können sie sich beim Gesundheitsamt oder anhand der hinterlegten Merkblätter am Ende dieser Seite informieren.
Kleinanlagen
Viele Bürger versorgen sich über eigene Hauswasseranlagen, sogenannte Kleinanlagen, mit Trinkwasser. Kleinanlagen sind zum Beispiel Hausbrunnen. Der Betrieb einer Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung ist anzeige- bzw. meldepflichtig. Die Betreiber der Anlage sind dazu verpflichtet, ihr Trinkwasser selber zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Auch sind sie für die Wasserversorgungsanlage und die Trinkwasserqualität selber verantwortlich. Es gelten ebenfalls die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das Gesundheitsamt überwacht auch hier die Anlagen und die Wasserqualität. Unter „Formulare und Informationen" finden Sie unter anderem eine Desinfektionsanleitung für Kleinanlagen und ein Formular zur Meldung einer Kleinanlage.
Regenwassernutzung
Die Regenwassernutzung ist in Gebäuden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt und sinnvoll. Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Dessen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Hausinstallationen mit Warmwasserspeicher
Innerhalb der Hausinstallation kann sich Trinkwasser verändern. Beispielsweise können sich bestimmte Bakterien vermehren. Dazu zählen auch Legionellen. Durch Legionellen in Warmwassersystemen erkranken in Deutschland jährlich viele Tausend Menschen an einer Legionellose, einer gefährlichen Lungenkrankheit! Zum Schutz vor diesen Bakterien unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen Hausinstallationen mit Warmwasserspeicher deshalb einer Kontrollpflicht.
In folgenden Fällen müssen Hausinstallationen deshalb kontrolliert werden:
- Das Gebäude wird im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit genutzt. Darunter versteht man z.B. Mehrfamilienhäuser, in denen Wohnungen vermietet, sonst entgeltlich zur Nutzung überlassen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken genutzt werden, Hotels oder Ferienwohnungen.
- In dem Gebäude muss sich zur Trinkwassererwärmung eine sogenannte Großanlage befinden. Großanlagen im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind dabei Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
- Es müssen Duschen oder Ähnliche Einrichtungen vorhanden sein, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommen kann.
Welche Pflichten Sie als Eigentümer in den oben genannten Fällen haben, entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Anmeldung von Hausinstallationen unter „Formulare und Informationen". Hier finden Sie auch ein Anmeldeformular für Hausinstallationen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) in der zuletzt geänderten Fassung
Beispiele: Ferienhäuser, Festhallen, nach dem Urlaub ...
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr
Rüdiger Große
Telefon: 02921 30-2138
Telefax: 02921 30-2775
E-Mail: ruediger.grosse@kreis-soest.de
Weitere Produkte:
- Gesundheitsschutz
- Infektionsschutz/meldepflichtige Erkrankungen einschließlich Tuberkulose
- Arbeiten mit Lebensmitteln (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
- Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
- Aufgaben nach der Hygiene-Verordnung
- Überwachung von Schwimm- und Badegewässern
- Verbraucherschutz und Umweltmedizin - allgemeine Informationen
- Apotheken- und Gefahrstoffaufsicht



