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Naturschutz - Eingriffsregelung

Beim Bauen im Außenbereich greift die sogenannte Eingriffsregelung, die in § 4 ff Landschaftsgesetz (LG) NW geregelt ist. Dabei sind Eingriffe in Natur und Landschaft „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“

Somit sind bauliche Vorhaben als Eingriffe zu bewerten, die nach § 4a LG vom Eingriffsverursacher, soweit nicht vermeidbar, auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind.

Zur Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen einfacher Bauvorhaben, die in ökologisch weniger sensiblen Bereichen geplant werden, dient ein vereinfachtes Bewertungsverfahren. Eine Beispielberechnung finden Sie bei den Downloadmöglichkeiten. Bei größeren Vorhaben, z. B. im Straßenbau und in der Bauleitplanung, wird üblicherweise eine ausführlichere Darstellung der Belange von Natur und Landschaft durch einen sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan notwendig. Um Bauanträge von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde fachlich beurteilen und bearbeiten zu können, sind dem Bauantrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lageplan der mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe im Maßstab 1:500 bis 1:5.000 
  • Berechnungstabelle zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
  • Lageplan der Kompensationsmaßnahmen im Maßstab 1:500 bis 1:5.000

Es ist zu beachten, dass neben den vollversiegelten Flächen auch alle teilversiegelten Flächen, wie z. B. geschotterte Zufahrten, in der Bilanzierung berücksichtigt werden. Kompensationsmaßnahmen können z. B. Flächenextensivierungen oder Gehölzanpflanzungen sein. Eine Eingrünung von Bauvorhaben mit standortgerechten, heimischen Gehölzen wird auf die Kompensation angerechnet.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) NW

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Abgrabungen und Bodenanfüllungen
Bauleitplanung, Straßenbau
Baurecht für mastenartige Eingriffe (Windkraft, Funk) und Forstrecht
Baurecht und Wasserrecht
Ver- und Entsorgungsleitungen
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