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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Seit dem 01.10.2005 beteiligt sich das Land NRW an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17". Demnach können 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, schon vor ihrem 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind dabei zu beachten:

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!

Nach bestandener Prüfung wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt (sofern nur eine Fahrerlaubnisklasse beantragt wurde). Damit wird dem Jugendlichen erlaubt, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands in Begleitung Auto zu fahren. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein hergestellt und anschließend ausgehändigt.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein; hier können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben
  • nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

Kosten

59,40 Euro inklusive einer Begleitperson
jede weitere Begleitperson 8,30 Euro

Notwendige Unterlagen

  • Fahrschulanmeldung
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
  • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (Anlage 1) mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern sowie deren Personalausweise/Reisepässe auch in Kopie
  • Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
  • Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt

Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle des Kreises Soest abzugeben.

Rechtsgrundlagen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
  • Herr Kroll
    Telefon: 02921 / 30-2788
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de


  • Herr Dörmann
    Telefon: 02921 / 30-2766
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de


Führerscheinstelle Lippstadt
  • Frau Badura
    Telefon: 02921 / 30-3620
    Telefax: 02921 / 30-3630
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de



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