Führerschein - Fahrerkarte
Das digitale Kontrollgerät für Nutzfahrzeuge und Busse
Beantragung einer Fahrerkarte
Die Führerscheinstelle Kreis Soest informiert:
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen die für den Betrieb der Kontrollgeräte erforderliche Fahrerkarte bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, enthält die Identitätsdaten des Fahrers und ist fünf Jahre gültig. Sie wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt und innerhalb einer Woche an den Antragsteller direkt versandt.
Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerkarte ist der Wohnsitz im Inland und der Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat (EU-Kartenführerschein bzw. Fahrerlaubnis eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei Antragstellung ist der Personalausweis, der Kartenführerschein sowie ein Lichtbild in Farbe (35 mm x 45 mm) vorzulegen.
Weitere Informationen:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/service/Antraegestellen/digiko/Digiko_FAQ.html
Amt für Arbeitsschutz (Arnsberg) Telefon: 02931/55500 oder unter www.kba.de
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlicherscheinen des Antragstellers erforderlich
Kosten
Im Rahmen des Umtausches 65,00 EURO
bei Besitz eines EU-Führerscheines 44,00 Euro
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Fahrerlaubnis (PDF)
Dateigröße: 55,5 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr Kroll
Telefon: 02921 / 30-2788
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr Dörmann
Telefon: 02921 / 30-2766
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 / 30-3620
Telefax: 02921 / 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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