Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Führerschein - Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Hinweis 

Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden von der Behörde eingeholt. Setzen Sie sich daher bitte frühzeitig mit der Führerscheinstelle des Kreises Soest in Verbindung (ca. 4 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis). Dies ist auch telefonisch möglich.

Sollte der Führerschein nicht durch den Kreis Soest ausgestellt worden sein, wird, da die Führerscheindaten nicht vorliegen, eine Karteikartenabschrift benötigt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung diese Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sollte die Karteikartenabschrift nicht vorliegen, wird diese durch den Kreis Soest eingeholt, welches unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit bedeuten kann.

Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.

Kosten

Im Rahmen des Umtausches 52,20 EURO

als Verlängerung bei Besitz eines EU-Führerscheines 34,20 Euro

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und
  • ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) und
  • Eignungsgutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder von einem Arbeitsmediziner (ab dem 50. Lebensjahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, wird zusätzlich ein Lichtbild ( 35 x 45 mm, biometrisch) nach Anlage 8 Passverordnung (PassV) benötigt

Rechtsgrundlagen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Antrag auf Fahrerlaubnis      [pdf, 85,79 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
Führerscheinstelle Lippstadt
Logo der Hellweg-Region