Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die Zulässigkeit eines Standortes klären.
Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Kosten
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.
Notwendige Unterlagen
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
8. Baubroschüre Kreis Soest
[pdf, 18.080,61 Kilobyte]
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bezirk Geseke, Rüthen
-
Frau
Elke Alfrink-Jungeilges
Telefon: 02921 30-2440
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: elke.alfrink-jungeilges@kreis-soest.de
Bezirk Erwitte, Anröchte
-
Frau
Verena Büker
Telefon: 02921 30-2439
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: verena.bueker@kreis-soest.de
Bezirk Lippetal, Welver
-
Herr
Thomas Bergeler
Telefon: 02921 30-2418
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: thomas.bergeler@kreis-soest.de
Bad Sassendorf, Große Sonderbauten (Bad Sassendorf, Ense, Rüthen, Welver, Wickede)
-
Herr
Wolfgang Flecke
Telefon: 02921 30-2447
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: wolfgang.flecke@kreis-soest.de
Bezirk Wickede, Ense
-
Frau
Beatrice Gieschen
Telefon: 02921 30-2437
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: beatrice.gieschen@kreis-soest.de
Möhnesee, Große Sonderbauten (Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee)
-
Herr
Frank Hoffmann
Telefon: 02921 30-2449
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: frank.hoffmann@kreis-soest.de



