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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die Zulässigkeit eines Standortes klären.

 

Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Kosten

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Notwendige Unterlagen

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid
  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
8. Baubroschüre Kreis Soest      [pdf, 18.080,61 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Bezirk Geseke, Rüthen
Bezirk Erwitte, Anröchte
Bezirk Lippetal, Welver
Bad Sassendorf, Große Sonderbauten (Bad Sassendorf, Ense, Rüthen, Welver, Wickede)
Bezirk Wickede, Ense
Möhnesee, Große Sonderbauten (Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee)
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