EG-Dienstleistungsrichtlinie
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) soll einen Rechtsrahmen schaffen, der die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiert. Ziel der EG-DLR ist, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen sowie bürokratische Hindernisse für Dienstleistungsunternehmen abzubauen. Damit soll die uneingeschränkte Nutzung des Binnenmarktes insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gewährleistet werden.
Wichtige Bestimmungen der EG-DLR auch für Kommunen sind
- die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner (EA)“, über die ein Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln kann, Art. 6
- die Einführung umfangreicher Informationsrechte, Art. 7
- die vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit, Art. 8
- die Normenprüfung, Art. 9, sowie
- die Einführung einer Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist, Art. 13
Bis zum 28.12.2009 sind die Bestimmungen der EG-DLR umzusetzen.
Zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners wurde mit dem Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis sowie den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein vereinbart, dass für die Region Südwestfalen ein gemeinsamer Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet werden soll, der vom Märkischen Kreis gestellt wird. Diese Vereinbarung tritt jedoch erst mit Verabschiedung des EA-Gesetzes NRW in Kraft.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Daniela Kleine
Telefon: 02921 30-2409
Telefax: 02921 30-2547
E-Mail: daniela.kleine@kreis-soest.de



