Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Abfälle aus Industrie und Gewerbe

Abfälle aus der gewerblich-industriellen Produktion sind zum Schutz von Wasser, Boden, Landschaft und Luft umweltverträglich zu beseitigen, sofern sie nicht verwertet werden können.

Bei unsachgemäßer Entsorgung können nachhaltige Schäden für Menschen, Tiere und Pflanzen drohen. Ziel der Abfallwirtschaft ist es deshalb, das Abfallaufkommen zu verringern, auf die weitgehende Verwertung von Abfallstoffen hinzuarbeiten und durch Überwachung beim Einsammeln, Transport, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen die Umwelt sowie die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Einsammlung, Behandlung, Lagerung sowie Verwertung und Beseitigung von Abfällen;
  • Hinwirkung auf die Produktverantwortung der Hersteller und auf den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft

Informationen zur Abfallentsorgung im Kreis Soest finden Sie auch unter www.esg-kreis-soest.de.

Überwachung der Abfallentsorgung

Hierbei handelt es sich um eine Hauptaufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

Im Kreis Soest existieren ca. 2000 Betriebe, in denen gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“), anfallen, die nicht zusammen mit dem Hausmüll oder anderen gewerblichen Abfällen entsorgt werden dürfen.

In diesen Fällen sind die Besitzer der Abfälle verpflichtet, die Entsorgung dieser Abfälle eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder dieser Betriebe verfügt über eine eigene Erzeugernummer, die in alle Entsorgungsbelege eingetragen wird. Diese Nummern werden von der Abt. Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung vergeben und in dem bundesweiten Abfall-Überwachungssystem „ASYS“, zusammen mit den übrigen Entsorgungsunterlagen allen Abfallbehörden zur Verfügung gestellt. Durch diesen Zugriff kann der Weg der Abfälle vom Erzeuger bis zur endgültigen Entsorgung verfolgt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.asys-info.de.

Privilegierte Entsorgungsverfahren nach § 7 Nachweisverordnung

Gefährliche Abfälle, die über privilegierte Entsorger (z.B.Entsorgungsfachbetriebe) im sog. privilegierten Verfahren entsorgt werden sollen, muss der Abfallerzeuger bei seiner Abfallwirtschaftsbehörde vorher anzeigen. Dies geschieht dadurch, dass eine Kopie des Entsorgungsnachweises vor Entsorgung dem Kreis Soest übersandt wird. Ohne einen Entsorgungsnachweis dürfen die Sonderabfälle nicht transportiert bzw. entsorgt werden.

Boden- und Bauschuttbörse

In NRW und vier weiteren Bundesländern wurde über das Internet (www.alois-info.de) eine Möglichkeit geschaffen, Angebote und Nachfragen für bestimmte verwertbare Abfälle zusammenzuführen. 

Das Angebot richtet sich sowohl an private als auch an öffentliche Auftraggeber, an Bauunternehmer, an Architekten und Ingenieure, an Recycling- und Entsorgungsbetriebe, an Landwirte, an Unternehmen des Landschafts- und Kulturbaus etc..

Die Börse ist für folgende Abfälle eingerichtet worden:

  • Unbelasteter Bodenaushub
  • Bauschutt und Straßenaufbruch
  • Mineralische Recyclingbaustoffe
  • Ausgewählte Baureststoffe, wie Holz und Metall

Notwendige Unterlagen

  • Vordrucke aus der Nachweisverordnung

 

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit den zugehörigen Verordnungen

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Nachweisverfahren/Erzeugernummern
Logo der Hellweg-Region