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Altlastenbearbeitung


Altlasten werden nach Altablagerungen und Altstandorten unterschieden.

  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind (z.B. alte Müllkippen);
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie Ölen, Benzinen, oder Reinigungsmitteln (z.B ehemalige Tankstellen)  umgegangen worden ist.

Um von einer Altlast sprechen zu können, müssen durch diese nachweislich schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorzurufen. Bis Altlasten z.B. anhand von Analysen belegt wurden, spricht man von Verdachtsflächen oder von Altlastverdachtsflächen.

Erfassung von Verdachtsflächen

Im Kreis Soest werden die Altablagerungen und Altstandorte in einem Kataster erfasst und anschließend in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten einer Beurteilung unterzogen (siehe nachfolgenden Punkte). Bei den Altablagerungen ist nach derzeitigen Erkenntnissen die weit überwiegende Anzahl bereits erfasst. Die Altstandorte werden noch branchenspezifisch nach den Vorgaben des Landesumweltamtes NRW abgearbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt mit dem "Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen" (FIS AlBo) in Verbindung mit der graphischen Darstellung der Flächen im Geographischen Informationssystem (GIS).

Erstbewertung

Nachdem alle Verdachtsflächen erfasst wurden, werden diese hinsichtlich möglicher Gefährdungen für Mensch und Umwelt beurteilt. Dabei werden alle verfügbaren Informationen aus Archiven, Luftbildern, historischen Karten und auch Zeitzeugenbefragungen ausgewertet. Zusätzlich werden auch die (hydro)-geologischen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Nutzungen bei der Beurteilung herangezogen. Flächen, die ein mögliches Gefährdungspotential aufweisen, werden dann im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung untersucht.

Gefährdungsabschätzung

Jetzt folgen in der Regel die ersten Untersuchungen direkt an einem Standort einer Verdachtsfläche. Neben Bohrungen oder anderen technischen Erkundungen werden auch chemische Analysen des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft vorgenommen. Falls hierbei erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen festgestellt werden, müssen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Sanierung

In den meisten Fällen werden im Sanierungsfall festgestellte Verunreinigungen beseitigt. Daneben gibt es aber noch eine Auswahl anderer Verfahren, die zum Einsatz kommen, wenn ein Entfernen des verunreinigten Materials nicht möglich ist, wie z. B. bei der Grundwasserverunreinigung. Welches Verfahren genau zum Einsatz kommt, hängt von den jeweiligen Standortbedingungen (geologische und hydrogeologische Verhältnisse, Nutzung u. ä.) und der Anzahl der festgestellten Schadstoffe ab und wird von Fall zu Fall entschieden.

An eine Grundwassersanierung schließt sich in der Regel eine längere Überwachungsphase an. In dieser Zeit wird das Grundwasser regelmäßig im Labor untersucht, um sicher zu gehen, dass die Sanierung erfolgreich war.

Der Ablauf einer Altlastenbearbeitung ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt (Quelle: Umweltbundesamt).

Fließbild der Altlastenbearbeitung

Rechtsgrundlagen

  • Bundesbodenschutz-Gesetz
  • Bundesbodenschutz-Verordnung
  • Landesbodenschutzgesetz

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Altlastenkataster/Auskünfte
Weitergehende Bearbeitung

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