Teilungsgenehmigung
Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren betragen 50 Euro bis 250 Euro, je nach Umfang der Prüfung.
Notwendige Unterlagen
Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:
- formloser Antrag
- amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von der Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Grundstücksteilung - Bezirk Anröchte, Ense, Lippetal
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Herr
Christian Hillebrand
Telefon: 02921 30-2426
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: christian.hillebrand@kreis-soest.de
Grundstücksteilung - Bezirk Bad Sassendorf, Erwitte, Rüthen, Wickede
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Frau
Alexandra Tasler
Telefon: 02921 30-2427
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: alexandra.tasler@kreis-soest.de
Grundstücksteilung - Bezirk Geseke, Möhnesee, Welver
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Frau
Andrea Schulte
Telefon: 02921 30-2428
Telefax: 02921 30-2395
E-Mail: andrea.schulte@kreis-soest.de



