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Teilungsgenehmigung

Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen wollen, benötigen Sie die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NW oder den aufgrund der BauO NW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um bis zu 2 Monate verlängert werden.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren betragen 50 Euro bis 250 Euro, je nach Umfang der Prüfung.

Notwendige Unterlagen

Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen: 

  • formloser Antrag 
  • amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von der Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Grundstücksteilung - Bezirk Anröchte, Ense, Lippetal
Grundstücksteilung - Bezirk Bad Sassendorf, Erwitte, Rüthen, Wickede
Grundstücksteilung - Bezirk Geseke, Möhnesee, Welver
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