Lastenausgleich
Ausgleichsamt, Vertreibungsschäden, Rückforderung von Hauptentschädigung
Über den sogenannten Lastenausgleich gewährte der Staat in der Vergangenheit Entschädigungen für Vermögensverluste, die durch Krieg, Vertreibung und Flucht entstanden sind. Da sämtliche Antragsfristen inzwischen abgelaufen sind, liegt der heutige Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Rückforderung von ehemals gewährten Lastenausgleichsleistungen.
In Nordrhein-Westfalen sind zum 01.01.2012 alle Ausgleichsämter aufgelöst und auf das folgende alleinzuständige Ausgleichsamt übertragen worden:
Rhein-Kreis Neuss
-Ausgleichsamt-
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefonnummer: 02181 601-0
Telefaxnummer: 02181 601-5096



