Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Pflegegeld, Pflegebeihilfe, Sozialstation, fremde Pflegekräfte, Sachleistungen, Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege
Hilfe zur Pflege steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung) täglich Hilfe zu Hause benötigen.
Der Kreis Soest bietet Pflegebedürftigen, von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Beratung, Hilfe und Informationen an.
Aufgrund der vielschichtigen Leistungsmöglichkeiten im Rahmen der häuslichen Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. dem Pflegeversicherungsgesetz sollte ein Beratungstermin mit den zuständigen Sachbearbeitern abgestimmt werden, um individuelle Hilfemöglichkeiten zu erörtern.
Notwendige Unterlagen
- Sozialhilfegrundantrag
- Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 6 Monate
- Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Bescheide über Werks- Betriebs- Firmenrenten, Gehaltsnachweise, Bescheid über Arbeitslosengeld, Arbeits-losenhilfe, Blindengeld etc.)
- Nachweise über Vermögen (z. Bsp. Sparbücher, Wertpapiere, Bauspar-verträge, Policen von Sterbegeld- und Lebensversicherungen, Nachweise bei etwaigem Haus- und Grundbesitz – Grundbuchauszug, Einheitswertbescheid) Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (Mietbescheinigung, Mietvertrag, Wohngeldbescheid). Bei Hauseigentum Nachweise über Belastungen, öffentliche Abgaben, Gebäudeversicherung etc.)
- Nachweise über verkauftes, verschenktes oder übertragenes Vermögen (z.Bsp. Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge o.ä).
- Versicherungspolicen (z.Bsp. Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
- Betreuungsurkunde, falls Betreuer vom Amtsgericht bestellt, ansonsten ggfls. Vollmacht
- Bescheid der Pflegekasse
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch XII
Hilfe zur Pflege (weitergehende Informationen)
[pdf, 20,62 Kilobyte]
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
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Frau
Helga Ahlert
Telefon: 02921 30-2909
Telefax: 02921 30-2389
E-Mail: helga.ahlert@kreis-soest.de



