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Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Hilfe zur Pflege steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung) täglich Hilfe zu Hause benötigen.

Der Kreis Soest bietet Pflegebedürftigen, von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Beratung, Hilfe und Informationen an.

Aufgrund der vielschichtigen Leistungsmöglichkeiten im Rahmen der häuslichen Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. dem Pflegeversicherungsgesetz sollte ein Beratungstermin mit den zuständigen Sachbearbeitern abgestimmt werden, um individuelle Hilfemöglichkeiten zu erörtern.

Notwendige Unterlagen

  • Sozialhilfegrundantrag
  • Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 6 Monate
  • Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Bescheide über Werks- Betriebs- Firmenrenten, Gehaltsnachweise, Bescheid über Arbeitslosengeld, Arbeits-losenhilfe, Blindengeld etc.)
  • Nachweise über Vermögen (z. Bsp. Sparbücher, Wertpapiere, Bauspar-verträge, Policen von Sterbegeld- und Lebensversicherungen, Nachweise bei etwaigem Haus- und Grundbesitz – Grundbuchauszug, Einheitswertbescheid) Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (Mietbescheinigung, Mietvertrag, Wohngeldbescheid). Bei Hauseigentum Nachweise über Belastungen, öffentliche Abgaben, Gebäudeversicherung etc.)
  • Nachweise über verkauftes, verschenktes oder übertragenes Vermögen (z.Bsp. Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge o.ä).
  • Versicherungspolicen (z.Bsp. Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
  • Betreuungsurkunde, falls Betreuer vom Amtsgericht bestellt, ansonsten ggfls. Vollmacht
  • Bescheid der Pflegekasse

Um abschließend abzuklären, welche Antragsunterlagen benötigt werden, empfiehlt es sich, vorab einen Beratungstermin abzustimmen.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch XII

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Hilfe zur Pflege (weitergehende Informationen)      [pdf, 20,62 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
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