Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Ältere und pflegebedürftige Menschen möchten meist gern so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder aus anderen Gründen nicht mehr geleistet werden kann. Dadurch kann eine vorübergehende oder auch eine dauerhafte stationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden.

Unter dem Begriff „Heimpflege“ ist die

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege und die
  • vollstationäre Pflege in Alten- und Pflegeheimen 

zu verstehen. Die Kosten der Heimpflege werden zunächst aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert.

Sofern diese Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht ausreichen, kann der Kreis Soest auf Antrag auch Sozialhilfe für die Heimpflege gewähren.

Für die Finanzierung von Heimpflegekosten gilt folgende Rangfolge:

  1. Leistung der Pflegekasse
  2. Pflegewohngeld durch den Kreis Soest
  3. Eigenes Einkommen
  4. Eigenes Vermögen
  5. Eigene vertragliche Ansprüche (z.B. aus übertragenem Vermögen)
  6. Unterhaltsansprüche gegen die Kinder
  7. Sozialhilfe durch den Kreis Soest.

Sozialhilfe kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass – sofern Sozialhilfe benötigt wird – der Antrag beim Kreis Soest immer vor der Heimaufnahme gestellt wird.

Es wird empfohlen, auf jeden Fall vor der Heimaufnahme einen fachkundigen Rat einzuholen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des zuständigen Sachgebietes „Hilfen in Alten- und Pflegeheimen“ beim Kreis Soest sind nachfolgend aufgeführt.

Weitere Beratungsstellen finden Sie in den „Weitergehenden Informationen zur Heimpflege“ unter Formulare.

Notwendige Unterlagen

  1. Bescheid (oder Vorbescheid) der Pflegekasse über die Pflegestufe
  2. Nachweise über das gesamte Einkommen und Vermögen, insbesondere
    • Rentenmitteilungen
    • Sparbücher (sofern vorhanden der letzten 10 Jahre)
    • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
    • Policen über Lebensversicherungen oder Sterbeversicherungen
    • Nachweis über sonstige Versicherungsbeiträge (z.B. Hausratvers.)
    • Wohngeldbescheid (falls vorhanden)
    • Nachweise über Immobilien (Haus, Grundstück usw.)
  3. Bestellungsurkunde als Betreuer (sofern vorhanden) oder eine Vollmacht
  4. Bei Ehepaaren: Nachweis über Einkommen und Vermögen des Partners und über die Kosten der Unterkunft bzw. Rentabilitätsberechnung
  5. Schwerbehindertenausweis
  6. Verträge oder sonstige Nachweise zur Übertragung von Vermögen/Schenkung in den letzten 10 Jahren
  7. Verträge zu Leistungen aus Übertragsvertrag (z. B. Wohnrecht, Recht auf Pflege o. ä.)
  8. Anschriften und Geburtsdaten aller Kinder und sonstigen Unterhaltspflichtige

 

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Gesetz zur Umsetzung des Pflege-Versicherungsgesetzes (PfG NW)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Informationen zum Thema -Unterhalt-      [pdf, 34,83 Kilobyte]
Informationen zum Thema -Schenkungen-      [pdf, 28,62 Kilobyte]
Merkblatt zur Heimaufnahme      [pdf, 25,52 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Pflegewohngeld und zusätzlich Sozialhilfe
Unterhalt / vertragliche Ansprüche
Logo der Hellweg-Region