Erhebung von Geobasisdaten (Vermessungen)
Die Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement führt Vermessungen durch, wenn
- Sie Ihr Grundstück teilen wollen (z.B. um einen Grundstücksteil zu veräußern),
- Unklarheiten über den Verlauf oder die Abmarkung einer Grenze bestehen,
- auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde,
- Sie einen amtlichen Lageplan oder sonstige vermessungstechnische Leistungen (z.B. Absteckungen) benötigen.
Liegenschaftsververmessungen können von Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
Bei Teilungsvermessungen sind behördliche Genehmigungen - soweit erforderlich - zu beachten (Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis), außerdem sind Angaben zum Verlauf der neuen Grenze zu machen.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Der jeweilige Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen zu lassen.
Kosten
Die Gebühren richten sich
- Bei Teilungsvermessungen nach der Länge der zu vermessenen Grenzen, nach der Fläche der neu entstandenen Grundstücke sowie dem Bodenrichtwert im Vermessungsgebiet. Beispiel für ein Baugrundstück, Grenzlänge 50-100m ca. 650 qm, Bodenwert 80 EUR: 1280 Euro Vermessungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer
- Bei Grenzvermessungen und amtlichen Grenzanzeigen nach der Länge der zu vermessenden Grenzen und dem Bodenrichtwert im Vermessungsgebiet
- bei Gebäudeeinmessungen nach den Normalherstellungskosten 2000
NHK 2000 bis 25.000 Euro - 300 Euro zzgl. MwSt.
NHK 2000 über 25.000 bis 75.000 Euro - 480 Euro zzgl. MwSt.NHK 2000 über 75.000 bis 300.000 Euro - 830 Euro zzgl. MwSt.
Wird die erforderliche Gebäudeeinmessung im Wege einer Zwangseinmessung durchgeführt, so erhöht sich diese zusätzlich zu den Vermessungskosten um 80 Euro.
Notwendige Unterlagen
Bei bebauten Grundstücken muss die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Teilung genehmigen. Dadurch sollen bauordnungsrechtliche Missstände verhindert werden. Bei der Beantragung dieser Genehmigungen und der Anfertigung des erforderlichen amtlichen Lageplans sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über dieLandesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NrW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Gebührenordnung das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertGebO NRW)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Annette Heinrichsmeier
Telefon: 02921 30-2373
Telefax: 02921 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de
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Frau
Claudia Schneider
Telefon: 02921 30-2371
Telefax: 02921 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de
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Frau
Brigitte Wittenberg
Telefon: 02921 30-2372
Telefax: 02921 30-2899
E-Mail: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de



