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Liegenschaftskataster (Auskünfte und Auszüge)

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Grundstücke erhalten.

Andere Antragsteller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster nur, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Basisdaten in darstellender (Liegenschaftskarte) und beschreibender (Liegenschaftsbuch) Form.

  • Die Liegenschaftskarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude dar, sie liegt flächendeckend in analoger und digitaler Form vor.
  • Das Liegenschaftsbuch weist für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Ferner enthält es die Ergebnisse der Bodenschätzung und den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Für Zwecke der Planung, Bodenordnung, Bewertung, des Grundstücksverkehrs sowie des Umwelt- und Naturschutzes werden Auskünfte und Auszüge erteilt.
  • Neben den Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch erteilt das Katasteramt auch Entfernungs-, Grenz- und Identitätsbescheinigungen.
  • Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK 5) wird durch den Kreis Soest als Katasterbehörde hergestellt und vertrieben. Hiefür können auch Nutzungsrechte eingeräumt werden. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor.

Kosten

(Auszug aus der VermWertGebO NRW)

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

  • DIN A4 / DIN A3 20,00 Euro
  • DIN A2 - DIN A0 40,00 Euro

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch

  • je Flurstücks- u. Eigentümernachweis 10,00 Euro
  • je Bestandsnachweis 20,00 Euro

Digitale Daten (dxf u. edbs)

  • je Datensatz Flurstück 1,80 Euro
  • je Datensatz Gebäude 1,80 Euro
  • je Datensatz Eigentümer 0,90 Euro

Die Mindestgebühr für digitale Daten beträgt 50,00 Euro.

Auszüge aus der Deutschen Grundkarte (DGK 5)

  • DIN A4 / DIN A3 15,00 Euro
  • DIN A2 - DIN A0 30,00 Euro
  • Rasterdaten (tiff)/ pro Blatt 30,00 Euro

Notwendige Unterlagen

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen bestimmte Auskünfte und Auszüge nur an berechtigte Personen abgegeben werden. Daher ist gegebenenfalls das berechtigte Interesse darzulegen.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertGebO NRW)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Antrag auf Erteilung von Katasterunterlagen      [pdf, 50,49 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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