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Führerschein - Allgemeines zur Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu in aller Regel eine Fahrerlaubnis.

Der Besitz der Fahrerlaubnis wird durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachgewiesen.

Die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist Aufgabe der Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine – Führerscheinstelle - bei der Kreisverwaltung Soest.

Die Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Mit Einführung des neuen EU – Rechts am 01.01.1999 wurde die bislang bekannte Systematik (Klassen 1 – 5) aufgegeben und durch eine vollständige Neueinteilung, um die Vorschriften zur Fahrerlaubnis europaweit zu harmonisieren, ersetzt.

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gelten bestimmte Mindestaltersgrenzen. Diese gestalten sich unterschiedlich in Abhängigkeit von der gewünschten Fahrerlaubnisklasse.

Bitte stellen Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung eines Führerscheins bzw. Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die jeweilige Gebühr wird dort bezahlt. Von dort aus werden dann die Unterlagen an die Abteilung KFZ-Zulassungen und Führerscheine des Kreises Soest weitergeleitet.

Führerscheinanträge für begleitendes Fahren (BF17) geben Sie bitte direkt in der Führerscheinstelle des Kreises Soest ab!

 

Kosten

Die Gebühren sind bei den einzelnen Dienstleistungen dargestellt (siehe "Ähnliche Produkte / Dienstleistungen").

Rechtsgrundlagen

Links zu dieser Seite:

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Antrag auf Fahrerlaubnis      [pdf, 85,79 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
Führerscheinstelle Lippstadt
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