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Führerschein - Fahrerlaubnis auf Probe

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der Besuch einer Fahrschule und die Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen für die entsprechenden Klassen.

Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat.

Bedenken können z. B. entstehen, wenn der Antragsteller bereits verkehrsrechtlich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

Anträge auf Ersterteilung von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen. In der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule diese Formalität.

Die erstmalige Fahrerlaubnis wird i.d.R. auf Probe erteilt ( Klassen A,B,C ). Dies bedeutet, dass bereits ein während der zweijährigen Probezeit begangener und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingetragener Verkehrsverstoß zur Anordnung der Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

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    Fahrerlaubnisklassen

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    EU-Führerschein: Fahrerlaubnis auf Probe

 

Kosten

43,40 Euro

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Personalausweis / Reisepass / vorl. Personaldokument / Geburtsurkunde
  • aktuelles Lichtbild .( 35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als ein Jahr )
  • Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A1, B, BE, M, L, T)
  • augenärztliches Gutachten (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE)
  • Teilnahmebescheinigung über Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Klassen A, A1, B, BE, L, M, T)
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung)
Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, so kann dieser durch ein augenärztliches Gutachten ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Antrag auf Fahrerlaubnis      [pdf, 85,79 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
Führerscheinstelle Lippstadt
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