Führerschein - Internationaler Führerschein
Sie benötigen einen internationalen Führerschein für Auslandsreisen (Nicht EU-Länder) oder für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland.
Der Internationale Führerschein ist lediglich eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins und kann nur in Verbindung mit dieser EU-Karte genutzt werden.
Durch eine gesetzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im September 2002 ist es für die Ausstellung der internationalen Fahrerlaubnis erforderlich, dass Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind. Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren alten Führerschein (Grau/Rosa) in eine EU-Fahrerlaubnis umtauschen.
Gültigkeit
Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nach Ablauf nicht möglich. Bei Bedarf ist die erneute Ausstellung erforderlich.
Bearbeitungszeit
Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung. Sollten Sie noch einen "alten" rosa oder grauen Führerschein besitzen, können Sie den Internationalen Führerscheines frühestens mit Aushändigung des EU-Führerscheins nutzen (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen).
Kosten
- 15 Euro - wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind
- 39 Euro - wenn Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins sind
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Personalausweis
- ein Lichtbild ( 35 x 45 mm, biometrisch) Anlage 8 Passverordnung (PassV)
- ein weiteres biometrisches Lichtbild, wenn Sie noch im Besitz eines alten (grau oder rosa) Führerscheins sind
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Wiener Abkommen vom 8.11.1968
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr Dörmann
Telefon: 02921 30-2766
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr
Moselage
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlummer
Telefon: 02921 30-2780
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Plog
Telefon: 02921 30-2788
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau Ebbers
Telefon: 02921 30-2792
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Kemper
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 30-3619
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Schlüter
Telefon: 02921 30-3615
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Linnemann
Telefon: 02921 30-3620
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr
Kaup
Telefon: 02921 30-3621
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de



