Als Abwasser wird das Wasser bezeichnet, das durch den Gebrauch bzw. die Benutzung in seinen Eigenschaften verändert wurde. Man unterscheidet zwischen häuslichem Abwasser, betrieblichem Abwasser und Niederschlagswasser.
Die Behandlung und Einleitung von Abwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig bzw. genehmigungspflichtig.
Unbefugte Abwassereinleitungen werden mit Bußgeld belegt oder der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Eine Erlaubnis zur Einleitung ist beim Kreis Soest oder bei mehr als 100 m³/h bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen. Ebenso verhält es sich mit den Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen, Regenklärbecken, usw.), für die in der Regel eine Genehmigung zu erteilen ist.
Sollten Sie Karten, wie etwa Übersichtskarten, für Anträge benötigen, können Sie diese mit Hilfe des Geografischen Informations System (GIS) des Kreises Soest auswählen und ausdrucken (Link zum GIS). Dies gilt nicht für Katasterkarten. Diese können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Eine Bestellung ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich: katasteramt.auskunft@kreis-soest.de.



