Führerschein - Fahrgastbeförderungsschein
Einer zusätzlichen Erlaubnis zur allgmeinen Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
An den Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrbeförderung werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist.
Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befristet für nicht mehr als 5 Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung durch ein Gutachten über die psychologische Eignung (Anlage 5 Nr. 2 FeV) nachweist. Rechtzeitig vor Ablauf muss der Fahrerlaubnisinhaber eine Verlängerung beantragen.
Da der Fahrgastbeförderungsschein den Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) voraussetzt, erlischt er ebenfalls mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Er kann aber auch separat entzogen werden, wenn die besonderen Anforderungen an den Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins nicht mehr erfüllt werden.
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt:
- 19 Jahre für Krankenwagen
- 21 Jahre für Mietwagen und Taxen
Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist der Fahrgastbeförderungsschein notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.
Kosten
Ersterteilung: i. d. R. bis ca. 89,50 EURO
Verlängerung: i. d. R. 32,90 EURO
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Fahrgastfahrerlaubnis (Zusendung auf Anfrage)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder Führerschein der Klasse 3 (seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr)
- augenärztliches Gutachten/Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- bei Ersterteilung Betriebsärztliche / Arbeitsmedizinische Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei Verlängerung ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr
- bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (wird unmittelbar der Fahrerlaubnisbehörde zugesandt)
- Ortskundeprüfung (in Abhängigkeit der beantragten Berechtigung und Größe des Ortes, in dem die Berechtigung räumlich gelten soll)
Sollten Sie noch im Besitz eines nicht EU-Kartenführerscheins (Grau oder Rosa Führerschein) sein, muss dieser bei Erteiung der Fahrgastbeförderung in einen EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz StVG | www.verkehrsportal.de
- Fahrerlaubnisverordnung FeV | www.verkehrsportal.de
- Personenbeförderungsgesetz | Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Fahrerlaubnis (PDF)
Dateigröße: 55,5 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr Dörmann
Telefon: 02921 / 30-2766
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr Kroll
Telefon: 02921 / 30-2788
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 / 30-3620
Telefax: 02921 / 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de

