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Allgemeine Informationen für Sportvereine

Foto Sportfest in Rüthen - Laufen

Gründung und Eintragung eines Sportvereins

  • Wieviele Personen müssen überhaupt zusammenkommen, um einen Sportverein gründen zu können?
  • Was muss die Vereinssatzung mindestens enthalten?
  • Was ist zu tun, um den Sportverein ins Vereinsregister eintragen zu lassen?

Diese und ähnliche Fragen stehen bei der Gründung eines Sportvereins an. In knapper und verständlicher Form beantwortet das "Merkblatt zur Gründung und Eintragung eines Sportvereins" diese Fragen und erleichtert Ihnen die Schritte auf dem Weg zur Gründung Ihres Sportvereins.

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"Merkblatt zur Gründung und Eintragung eines Sportvereins"  pdf-Dokument 

Aufgabenkatalog für Vereinsvorstände

Die Aufgaben des Vorstands eines Sportvereins sind außerordentlich vielfältig. Abhängig von der Größe, Struktur und den Zielen des Vereins, reichen sie über die Führung, Planung und allgemeine Organisation, die Steuerung des Sportbetriebes und die Finanzverwaltung bis hin zu Kooperationen und Kontakten zu verschiedenen Partnern oder Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Der vom LandesSportBund Nordrhein-Westfalen erstellte Katalog "Aufgaben eines Vereinsvorstandes" führt exemplarisch die verschiedenen Handlungs- und Aufgabenfelder für Vereinsvorstände sowie die dazugehörigen Einzelaufgaben auf.

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"Aufgaben eines Vereinsvorstandes"  pdf-Dokument 

Aufgaben und Pflichten der Kassenprüfung

Die Kasse und die Kassenprüfung bilden in jedem Sportverein die Grundlagen für die Planung und Durchführung sportlicher und anderer Maßnahmen. Doch wie sehen eigentlich genau die Aufgaben und Pflichten der Kassenprüfung aus? Wie weit reichen die Befugnisse der Kassenprüfersin / des Kassenprüfers? Welche Unterlagen soll oder darf sie/er prüfen? Was geschieht bei Unregelmäßigkeiten?

Auf diese und andere Fragen antwortet kurz und verständlich das vom LandesSportBund herausgegebene Info-Blatt "Aufgaben und Pflichten der Kassenprüfung".

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"Aufgaben und Pflichten der Kassenprüfung"  pdf-Dokument 

Mindestmitgliedsbeiträge

Der LandesSportBund verfügt über eine Reihe verschiedener Förderprogramme, aus denen Sportvereine Mittel für ihre Arbeit erhalten können. Um die Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können, müssen die Sportvereine allerdings Mindestbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. In der Aufstellung sind die monatlichen Mindestbeiträge in DM und Euro aufgeführt.

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Aufstellung der monatlichen Mindestbeiträge in DM und Euro  pdf-Dokument 

GEMA-Gebühren bei Sportvereinsveranstaltungen

Sie planen eine Jahresabschlussfeier Ihres Sportvereins mit Musik?
Sie möchten zur Vorführung einer Sportart Musik nutzen?
Sie wollen eine Sportveranstaltung musikalisch umrahmen?

Dann wird die GEMA für Sie zum Thema. Die Sportvereine müssen jedoch nicht jede Veranstaltung bei der GEMA melden. Der LandesSportBund ist zum 01.01.00 einem Rahmenvertrag mit der GEMA beigetreten. Danach zahlt der LandesSportBund pro Jahr eine Pauschalvergütung an die GEMA, die abhängig von der Mitgliederzahl auf die Sportvereine umgelegt wird. Im Gegenzug sind damit bestimmte Musiknutzungen durch die Sportvereine bereits abgegolten.

Näheres dazu sowie eine Liste der Veranstaltungen, die nicht mehr der GEMA gemeldet werden müssen, finden Sie im Info-Blatt GEMA-Gebühren.

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Info-Blatt GEMA-Gebühren  pdf-Dokument 

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