- 1: Was macht der Kreis?
- 2: Landrätin
- 3: Kreistag + Ausschüsse
- 4: Abgeordnete
- 5: Haushalt
- 6: Bürgerbeteiligung
- 6.1: Besuch der Sitzungen
- 6.2: Einwohnerfragestunde
- 6.3: Anregungen + Beschwerden
- 6.4: Einwohnerantrag
- 6.5: Bürgerbegehren + Bürgerentscheid
- 6.6: Bürgersprechstunde
- 7: Wahlen
- 8: Regionalentwicklung
- 9: Regionale 2013
- 10: Technologiezentren
- 11: Wirtschaftsförderung Kreis Soest (wfg)
- 12: Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung
- 13: Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister
- 14: Neue Arbeit Hellweg e.V.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst unter neuer Leitung
Kinderärztin Catharina Liedtke vom Kreis Recklinghausen ins Soester Kreishaus gewechselt
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Fortbildung ermöglichte Einstellung
Vermittlung mit nachhaltigem Erfolg nach Qualifizierung
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Altlastenkataster immer häufiger gefragt
Zahl der Anträge auf Auskunft kontinuierlich gestiegen
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Bauaufsicht trifft Architekten
Genehmigungsfreiheit von Solarenergieanlagen und Kleinwindanlagen Thema
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Jugendhilfeausschuss zu Gast in Moschee
Türkisch Islamische Gemeinde Werl stellte ihre Jugendarbeit vor
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Beteiligungsbericht erschienen
218 Seiten dokumentieren über 50 Beteiligungen des Kreises
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Einwohnerantrag
Mit einem Einwohnerantrag kann der Kreistag verpflichtet werden, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden.
Einen Einwohnerantrag kann jede Person stellen, die seit mindestens drei Monaten im Kreis lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Der Antrag muss von 8000 Einwohnerinnen / Einwohnern des Kreises Soest unterschrieben sein (jeweils mit Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) und das Begehren sowie eine Begründung enthalten.
Der Kreistag muss innerhalb von 4 Monaten über den Antrag entscheiden.
Für einen Einwohnerantrag gibt es weitere gesetzliche Bestimmungen, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle dargestellt sind.
Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt mit der Geschäftsstelle des Kreistages aufzunehmen und sich über die Einzelheiten informieren und beraten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in auch in § 22 der Kreisordnung NRW.



