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Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Mit einem Bürgerbegehren bzw. einem Bürgerentscheid können die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren richtet sich mit einem bestimmten Anliegen an den Kreistag. Dieser prüft kurzfristig, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und ob er ihm inhaltlich folgt. Entspricht er einem zulässigen Begehren nicht, kommt es innerhalb von 3 Monaten zum Bürgerentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann selbst an Stelle des Kreistages in einer Abstimmung über die mit dem Bürgerbegehren gestellte Frage.

Bürgerentscheid
Entspricht der Kreistag dem Bürgerbegehren nicht, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Er hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses und kann vor Ablauf von 2 Jahren nur auf Initiative des Kreistages durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Für ein zulässiges Bürgerbegehren bzw. für einen Bürgerentscheid gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht aufgeführt sind.

Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt mit der Geschäftsstelle des Kreistages aufzunehmen und sich über die Einzelheiten informieren und beraten zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in auch in § 23 der Kreisordnung NRW und in der "Satzung des Kreises Soest vom 23.06.2005 über die Durchführung von Bürgerentscheiden".

 

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