- 1: Was macht der Kreis?
- 2: Landrätin
- 3: Kreistag + Ausschüsse
- 4: Abgeordnete
- 5: Haushalt
- 6: Bürgerbeteiligung
- 6.1: Besuch der Sitzungen
- 6.2: Einwohnerfragestunde
- 6.3: Anregungen + Beschwerden
- 6.4: Einwohnerantrag
- 6.5: Bürgerbegehren + Bürgerentscheid
- 6.6: Bürgersprechstunde
- 7: Wahlen
- 8: Regionalentwicklung
- 9: Regionale 2013
- 10: Technologiezentren
- 11: Wirtschaftsförderung Kreis Soest (wfg)
- 12: Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung
- 13: Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister
- 14: Neue Arbeit Hellweg e.V.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst unter neuer Leitung
Kinderärztin Catharina Liedtke vom Kreis Recklinghausen ins Soester Kreishaus gewechselt
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Fortbildung ermöglichte Einstellung
Vermittlung mit nachhaltigem Erfolg nach Qualifizierung
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Altlastenkataster immer häufiger gefragt
Zahl der Anträge auf Auskunft kontinuierlich gestiegen
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Bauaufsicht trifft Architekten
Genehmigungsfreiheit von Solarenergieanlagen und Kleinwindanlagen Thema
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Jugendhilfeausschuss zu Gast in Moschee
Türkisch Islamische Gemeinde Werl stellte ihre Jugendarbeit vor
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Beteiligungsbericht erschienen
218 Seiten dokumentieren über 50 Beteiligungen des Kreises
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Anregungen und Beschwerden
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist in der Regel der Kreisausschuss zuständig. Die Landrätin unterrichtet den Antragsteller/die Antragstellerin über die Entscheidung über die Anregung bzw. die Beschwerde.
Weitere Informationen finden Sie in auch in § 21 der Kreisordnung NRW und in § 20 der Hauptsatzung des Kreises Soest.
Sollten Sie eine Anregung oder eine Beschwerde an den Kreistag richten wollen, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu beschreiben.
Die Geschäftsstelle des Kreistages wird dann unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie: Ihre Informationen werden unverschlüsselt gesendet!



