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Anregungen und Beschwerden

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.

Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist in der Regel der Kreisausschuss zuständig. Die Landrätin unterrichtet den Antragsteller/die Antragstellerin über die Entscheidung über die Anregung bzw. die Beschwerde.

Weitere Informationen finden Sie in auch in § 21 der Kreisordnung NRW und in § 20 der Hauptsatzung des Kreises Soest.

Sollten Sie eine Anregung oder eine Beschwerde an den Kreistag richten wollen, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu beschreiben.

Die Geschäftsstelle des Kreistages wird dann unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten Sie: Ihre Informationen werden unverschlüsselt gesendet!

 

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